Grundverständnis
Jeder Mensch ist als ein von Gott geliebtes Geschöpf in seiner unantastbaren Würde und Einzigartigkeit zu achten. Die Haltung von Respekt und Wertschätzung ist die Grundlage aller unserer Begegnungen und Beziehungen. Die kirchliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die Arbeit in Beratungsstellen ist im hohen Maße Beziehungsarbeit. Sie hat von ihrem Selbstverständnis her den Anspruch, allen Menschen einen sicheren und geschützten Raum zu bieten, in dem sie sich einbringen und ausprobieren können. Diese Arbeit beinhaltet einen hohen Vertrauensvorschuss und bedarf einer besonderen Verantwortung. Alle Menschen, die Einrichtungen des Kirchenkreises Verden aufsuchen, sollen vor jeglicher Form von körperlicher und seelischer Gewalt und vor Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmtheit geschützt werden.
Um dieses zu gewährleisten, wurde ein Schutzkonzept erarbeitet, was der Arbeit in der St. Andreas Gemeinde Riede zu Grunde gelegt wird. Es soll alle Beteiligten sensibilisieren und aufklären, um potenzielle Gefahren abzuwenden. Im Krisenfall soll es Handlungsmöglichkeiten bieten.
Partizipation:
In der St. Andreas Gemeinde Riede haben folgende Personen das Schutzkonzept auf den Grundlagen des Kirchenkreises erarbeitet: Julia Dopmann, (KV); Bettina Otersen (KV), Emil Ziemann (FSJler), Birgit Bredereke (Pastorin)
Risiko-/Ressourcen-Analyse
Die Risiko-/Ressourcen-Analyse dient dazu, den Kern des kirchlichen Handelns bestmöglich zu schützen, indem alle Beteiligten sensibel und achtsam agieren sowie das eigene Handeln inklusive der Risiken und Konsequenzen transparent machen.
Für die St.-Andreas Kirchengemeinde Riede sind an Gebäuden Kirche und Gemeindehaus zu betrachten.
Die Kirche besteht aus dem Kirchenschiff, der Sakristei, einem Abstellraum und zwei Emporen. Die Kirche ist in den Sommermonaten geöffnet, Emporen und Sakristei sind dann nicht zugänglich. Über Kirchenschlüssel verfügen der Kirchenvorstand, die Küsterin, die Pastorin, der Organist, der FSJler, der Kirchenhüter, die Floristin, der Bestatter.
Die offene Kirche ist Risiko und Ressource zugleich: jeder hat Zugang, auch potentielle Täter/innen, aber es sind auch oft Besucher/innen dort, so dass niemand sicher sein kann, ungestört zu bleiben.
Ansonsten ist der Kreis derer, die Zugang zur Kirche haben, begrenzt, aber es gibt natürlich Gelegenheiten sexualisierter Gewalt auszuüben, wenn ein Täter/eine Täterin es darauf anlegt. Eine wichtige Ressource in Riede sind neben der Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden in der Gemeinde die Nachbarn, die das Geschehen in der Kirche mit wachen Blicken verfolgen.
Um die Kirche herum liegt der Friedhof, der allgemein gut einzusehen ist. Er ist von Mauern umgeben, aber es gibt keine hohen Büsche und keine dichte Bepflanzung. Eine weitere Ressource ist der rege Besucherverkehr dort, jedenfalls tagsüber und bei leidlich gutem Wetter.
Das Gemeindehaus hat zwei große Räume, in denen sich Gemeindegruppen treffen können. Dazu gibt es zwei Abstellräume, zwei Toilettenräume, sowie zwei mit dem Gemeindebereich und untereinander verbundene Büroräume. Mittelpunkt des Gemeindehauses ist das Foyer mit dem offenen Küchenbereich.
Bauliche Ressourcen, die Gelegenheiten zu sexueller Gewalt erschweren, sind der offene, großzügige und gut einsehbare Küchenbereich, die großen Fenster, durch die viele Räume auch von außen einsehbar sind und Glaselemente in vielen Türen (Abstellraum, Bürotrakt, Gemeinderäume).
Baulich verbunden mit dem Gemeindehaus ist das Pfarrhaus, das zur Zeit ein Kirchenvorsteher mit seiner Familie bewohnt. Dadurch ist oft jemand vor dem Haus, und es wird aufmerksam und ggf. kritisch gesehen, wer kommt und wer geht. Potentielle Täter/innen würden leicht Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Sehr aufmerksam sind auch andere Nachbarn und Passanten, von denen sich viele mit für das verantwortlich fühlen, was im Gemeindehaus geschieht.
Viele Menschen haben Zugang zum Gemeindehaus, es ist schwierig die Schlüssel-Liste aktuell zu halten. Schlüssel werden auch regelmäßig verliehen oder weitergegeben, um Familien oder Vereinen die punktuelle Nutzung der Räume zu ermöglichen. Das macht es möglichen Täter/innen relativ leicht, sich Zugang zum Gemeindehaus zu verschaffen.
Der Zugang zu den Büros ist dagegen klar geregelt und auf die tatsächlichen Nutzer/innen beschränkt.
Im Gemeindehaus treffen sich regelmäßige Gruppen:
Frauenkreis: 1 Mal monatlich, ca 15 Frauen, ab 70 Jahre, ehrenamtliche Leitung
Spieleclub 60+: 1 Mal monatlich, ca 15 Frauen und Männer, ehrenamtliche Leitung
Andreas-Café, 1 Mal monatlich, offener Café-Betrieb, jeweils von einem Verein aus dem Dorf organisiert
Besuchsdienst: Gruppentreffen vier Mal im Jahr, (7 Mitglieder) , ehrenamtliche Leitung
Männervesper: 1 Mal monatlich, ca 8 Männer, die gemeinsam kochen und essen, selbstorganisiert
Singkreis: 1 Mal monatlich, ca. 15 Frauen ab 70, unter Leitung einer Musiklehrerin
Chor Nachklang: wöchentlich, ca. 30 Männer und Frauen unter Leitung eines professionellen Musikers
Posaunenchor (Anfänger und großer Chor), wöchentlich, 8 Bläser/innen unter Leitung einer ehrenamtlichen Chorleiterin, bzw. fünf Kinder unter der Leitung eines Musiklehrers,
KV (8 Mitglieder)
Kindergottesdienst: 1 Mal monatlich, ca. 10 Kinder, zwei ehrenamtliche Mitarbeiterinnen, Pastorin
KU: zwei Gruppen zu 7 bzw. 14 Konfirmand/inn/en, jeweils monatlich, je ein Teamer, Pastorin.
Gemeindebriefausträger/innen
Besonders kritisch hinsichtlich sexualisierter Gewalt ist die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Diese geschieht in aller Regel im Team, was automatisch 1:1-Situationen vermeidet. Das gilt auch für den Toilettengang. Wenn der Kindergottesdienst in der Kirche stattfindet (Krippenspielproben) begleitet eine Mitarbeiterin ggf. kleinere Kinder zum Toilettenbereich des Gemeindehauses und wartet vor der geschlossenen Tür, um das Kind dann zurück zu begleiten. Hilfe beim Be- und Entkleiden wird nur auf Nachfrage geleistet.
Alle Verantwortlichen achten prinzipiell darauf, das Abhängigkeistgefühl der Kinder und Jugendlichen möglichst gering zu halten und sie zum Benennen von Grenzüberschreitungen zu ermutigen. Dies betrifft den Kindergottesdienst, den Konfirmandenunterricht und die Anfängergruppe des Posaunenchores. Die Gruppenleitungen sind gehalten, das Thema immer wieder zur Sprache zu bringen, dadurch ein entsprechendes Bewusstsein wach zu halten und selber aufmerksam zu sein.
Geburtstagsbesuche bei den Senior/inn/en der Gemeinde machen Mitglieder des Besuchsdienstkreises. Meistens gratulieren sie den Geburtstagskindern in größerer Runde, selten sind sie aber auch die einzigen Gratulanten. In der Regel sind Besucher und Besuchte persönlich bekannt, die Besuche werden telefonisch verabredet. Sexualisierte Gewalt spielt in der betroffenen Altersgruppe eine untergeordnete Rolle. Dennoch ist dem Thema seitens aller Verantwortlichen, besonders der ehrenamtlichen Leitung, mit Sensibilität zu begegnen.
Entsprechendes gilt für die weiteren Gemeindegruppen Erwachsener, die sich im Gemeindehaus treffen.
Außerdem trifft sich regelmäßig der Spielkreis, der Verein Rieder Dorfspatzen e.V., an drei Vormittagen pro Woche im Gemeindesaal. Dort werden ca. 8 Kinder im Alter von ein bis drei Jahren durch eine Tagesmutter und je eine weitere Kraft betreut. Die Prävention sexualisierter Gewalt ist Bestandteil der Ausbildung von Tagesmüttern, und auch diesbezügliche Fortbildungen gehören zum Konzept. Problematisch könnte der Toilettengang zwischen Betreuerin und Kindern oder das Wickeln sein. Der Wickeltisch befindet sich im abschließbaren Bereich der Damentoilette, somit sind die Kinder nicht im Blickfeld anderer Gemeindehausnutzer, wenn sie gewickelt werden. In diesem sensiblen Bereich ist größtmögliche Transparenz und Sensibilität geboten.
Desweiteren tagen gelegentlich Gruppen des KJD im Gemeindehaus: KONFItüre-Kurse (Konfirmand:innen und Teamer) und JAK (Diakon:in und jugendliche Teamer). Diese Gruppen bzw. deren Leiter nutzen das Haus eigenverantwortlich und sind durch das Schutzkonzept des KJD sensibilisert.
Ebenfalls Gäste im Gemeindehaus sind in unregelmäßigen Abständen Familien oder Vereine aus dem Dorf, die den Saal für Feiern oder Versammlungen nutzen.
Sie werden, wie alle anderen Nutzer der Räumlichkeiten auch, durch entsprechende Aushänge auf die Gefahr sexualisierter Gewalt und unsere prinzipilelle Wachsamkeit diesbezüglich · aufmerksam gemacht werden.
Zum sensiblen Umgang mit Gemeinde- und Gastgruppen aller Art gehört natürlich auch, dass wir mögliche Äußerungen über sexualisierter Gewalt Betroffener ernst nehmen, sie hören und ihnen nachgehen.
Sensible Bereiche im Gemeindeleben sind weiterhin die Seelsorge und die Büro-Arbeit, weil bei beidem 1:1-Situationen nicht zu vermeiden sind und Abhängigkeitsverhältnisse bestehen.
Die Öffnungszeiten des Gemeindebüros werden teilweise von der Pastor:in, teilweise von der Sekretärin wahrgenommen.
Die Sekretärin ist- vom Besucherverkehr abgesehen - allein im Haus. Im Winter ist es dann bereits dunkel. Diese Umstände sind nicht zu ändern, damit auch Berufstätige das Büro aufsuchen können, und weil unsere Sekretärin diese Arbeit nebenamtlich wahrnimmt, also nur am Nachmittag dazu Gelegeheit hat.
Die 1:1-Situationen im Büro entschärft, dass dort immer jemand kommen kann, also niemand verlässlich ungestört ist.
Der Zugang zum Büro erfolgt durch das Gemeindehaus. Dessen gläserne Außentür ist vom Arbeitsplatz der Sekretärin aus einsehbar. In der dunklen Jahreszeit ist sie - zum Schutz der Sekretärin - abgeschlossen und wird nur bei Publikumsverkehr punktuell geöffnet. Ungünstig ist, dass die Außenbeleuchtung am Gemeindehaus sehr schwach ist, so dass ankommende Besucher schlecht erkannt werden können. Hier ist die Beleuchtung nachzubessern.
Zu den Tätigkeiten der Sekretärinnen zählen auch Gänge zum Friedhof. Dieser ist im Hellen gut einzusehen.
Die Pastorin hat zu den Öffnungszeiten des Büros weit mehr telefonische als persönliche Kontakte. Außerdem ist es immer hell und das Gemeindehaus belegt. Beides vermindert die Gefahr sexualisierter Gewalt und schreckt mögliche Täter/innen ab.
Eine besondere Rolle kommt dem Pfarramt zu. In vielen Bereichen der pfarramtlichen Tätigkeit ist das Risiko des Entstehens sexualisierter Gewalt gegeben. Seelsorge-Gespräche finden per Definition in geschlossenen Räumen statt, gelegentlich im Amtszimmer, allermeistens aber in den Wohnungen der jeweiligen Gemeindemitglieder (Kasualgespräche). Treffen in der Pfarrwohnung werden vermieden. Wo es doch vorkommt, finden sie im Wohn-/Essbereich statt, und es ist in aller Regel jemand aus der Familie im Haus. Die Pastor:in vermeidet 1:1-Situationen, was sich bei Kasualgesprächen meist automatisch ergibt. Wo sie unumgänglich sind, wird auf größtmögliche Transparenz und Sensibilität geachtet. Außerdem ist das Abhängigkeitsverhältnis möglichst flach zu halten und professionelle Distanz zu wahren. Erscheint körperliche Nähe angemessen (z.B. Trost zusprechen, Hand reichen bei Sterbebegleitungen) wird möglichst das Einverständnis eingeholt und auf Abwehrreaktionen geachtet.
Soweit strafrechtlich relevante Sachverhalte im Rahmen eines Beichtgesprächs oder eines Seelsorgegesprächs bekannt werden, ist nach dem aktuellen Interventionsplan der Landeskirche zu sexualisierter Gewalt verfahren (z.Z. Rundverfügung G1/2024 )
Entsprechendes gilt für alle Vorbereitungs- und Besprechungssituationen, die - wenn Situation und Wetter es erlauben - bei geöffneten Türen statfinden.
Gemeinsame Pkw-Fahrten in Zweierkonstellationen werden vermieden, was im ländlichen Raum nicht immer möglich ist.
Die ForuM-Studie hat Anfang 2024 herausgearbeitet, dass durch die Amtsautorität des Pfarramtes leicht eine emotionale Bindung und ein Machtgefälle entstehen, die missbraucht werden können.
Deswegen besteht eine besondere Verantwortung des Kirchenvorstandes, das Thema präsent zu halten. Wichtig ist eine transparente Kommunikation, die es Betroffenen leicht macht, Erfahrenes oder Beobachtetes Unecht zu benennen. Dem gegenüber muss der häufig bestehende Wunsch nach Harmonie in einer Gemeinde zurückstehen.
Maßnahmen zur Risiko-Minimierung sind die Sensibilisierung aller Verantwortlichen, die Präsenz des Schutzkonzeptes (auch öffentliche Hinweise im Gemeindebrief und auf der Homepage) und entsprechender Plakat-Aushänge sowie eine Verbesserung der Licht-Situation im Eingangsbereich des Gemeindehauses. Dadurch werden mögliche Täter/innen abgeschreckt und Betroffene zum Benennen erfahrenen Unrechts ermutigt.
Die ForuM-Studie hat außerdem ergeben, dass iIn der evangelischen Kirche sexualisierte Gewalt häufig externalisiert und historisiert wird. Umso mehr muss bewusst sein, dass die meisten Taten lange geplant und die Täter in der Regel MehrfachTäter waren. Betroffene fühlen sich bis heute häufig allein gelassen. Versuche der Aufarbeitung scheiterten oft an Intransparenz, Verschleppung, Überforderung der Verantwortlichen. Alle Verantwortlichen sind sich dessen bewusst, und zögern nicht, präventiv und in der Aufarbeitung angemessen zu agieren.
Dieses Konzept sowie die Schlüssel- und Mitarbeiterliste wird einmal jährlich zum 1.3. durch eine jeweils vom KV einzusetzende Arbeitsgruppe überprüft. Sollte der Verdacht sexualisierter Gewalt in der Gemeinde auftreten, wird das Konzept in diesem Zusammenhang unverzüglich überprüft und überarbeitet.
Zum Umgang mit Mitarbeitenden
Selbstverpflichtung
Nach Inkrafttreten des Schutzkonzeptes verpflichten sich alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Form einer Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung des Schutzkonzeptes samt seinem Verhaltenskodex. Die Selbstverpflichtungserklärungen werden in einem gesonderten Ordner im Gemeindebüro aufbewahrt.
Von dieser Pflicht ausgenommen werden die Austräger/innen des Gemeindemagazins "riede heute". Sie kommen einem pro Quartal zu Öffnungsteiten ins Gemeindehaus, um ihre Hefte abzuholen und verteilen sie eigenständig in die Briefkästen des Ortes.
Erweitertes Führungszeugnis
Über die Selbstverpflichtungserklärung hinaus wird von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die in der Arbeit mit Schutzbefohlenen tätig sind, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt. Es muss alle 5 Jahre auf Aufforderung des Arbeitgebers erneut vorgelegt werden.
Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen ist mit Inkrafttreten des Schutzkonzeptes zu prüfen, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorliegt, das nicht älter als 5 Jahre ist.
Bereits vor Aufnahme einer Tätigkeit (z. B. im Vorstellungsgespräch) wird auf die Bedeutung des Themas für den Anstellungsträger hingewiesen, nach diesbezüglichen Vorerfahrungen gefragt und auf die zwingende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses hingewiesen.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen wird verwiesen (besonders auf § 8a SGB III und auf § 72a).
Entstehende Kosten trägt die Kirchengemeinde/Einrichtung bzw. der Arbeitgeber (s. Anlage 1 - Antragsformular für Führungszeugnis).
Verhaltenskodex
Unsere Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und die Würde jeder*jedes Einzelnen.
In unserer Rolle und Funktion als beruflich Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige in unserer Kirchengemeinde haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung, mit der wir jederzeit verantwortlich umgehen.
Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten oder die wir betreuen, werden von uns respektiert. Das bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze jeder*jedes Einzelnen.
Wir wollen allen Menschen in unserer Kirchengemeinde in unseren Angeboten Möglichkeiten bieten, ihr Selbstbewusstsein und ihre Fähigkeit zur Selbstbestimmung (auch ihre sexuelle Selbstbestimmung und jeweilige Geschlechtsidentität) zu stärken. Zusatz
Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten.
Wir wollen jegliche Art von Gewalt bewusst wahrnehmen. Wir tolerieren sie nicht, sondern benennen sie und handeln zum Besten der uns anvertrauten Menschen. Das gilt sowohl für körperliche Gewalt (z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch) als auch verbale Gewalt (z.B. abfällige Bemerkungen, Erpressung) und für seelische Gewalt (z.B. Mobbing, Ausgrenzung). Dies beinhaltet auch den verantwortungsvollen Umgang mit Bildern.
Im Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt wenden wir uns an eine*n berufliche Mitarbeitende*n in Leitung und Verantwortung unserer Kirchengemeinde (Birgit Bredereke, Telefon: 04294-7966090). Diese informieren unverzüglich den Superintendenten (Telefon: 01522-9527320).
Beschwerdeverfahren
Verdachtsfälle werden ernst genommen und im Sinne des Krisenplanes beantwortet. Betroffene haben darüber hinaus immer die Möglichkeit, sich an externe Stellen zu wenden und werden auf diese hingewiesen.
Krisenplan
Im Verdachtsfall richten wir uns nach dem landeskirchlichen Krisenplan.
Präventionsangebote
Im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt gehören Sensibilisierung, Qualifizierung und Handlungssicherheit zu den wichtigsten Bausteinen.
Sensibilisierung: Wir halten das Thema in unserer Kirchengemeinde/Einrichtung präsent. Dazu gehören die Selbstverpflichtungserklärungen, Hinweise auf Fortbildungen und die Öffentlichkeitsarbeit. Dadurch wird die eigene Haltung regelmäßig reflektiert.
Qualifizierung: Unsere Mitarbeitenden nehmen an den entsprechenden Fortbildungen teil.
Handlungssicherheit: Unsere Mitarbeitenden erhalten ein Exemplar der unterschriebenen Selbstverpflichtungserklärung inklusive Verhaltenskodex und Notfallkontakten.
Fortbildungen
Grundlagenwissen ist unerlässlich, um die Relevanz des Themas zu durchdringen, Sensibilität zu entwickeln und die Umsetzung des Schutzkonzepts aktiv mitzutragen. Daher werden sowohl haupt- als auch ehrenamtlich Mitarbeitende, die leitend und/oder in der Arbeit mit Schutzbefohlenen tätig sind, alle 5 Jahre zu diesem Thema geschult.
Es können auch Fortbildungen bei externen Anbietern besucht werden. Diese müssen den landeskirchlichen Mindeststandards entsprechen. Die Teilnahmebescheinigung ist beim Kirchenkreisjugenddienst oder bei der jeweiligen Kirchengemeinde einzureichen.
Kooperation mit (Fach-) Beratungsstellen
Externe Fachstellen (z.B. „RückHalt“ in Verden oder „Zentrale Anlaufstelle.help!“ in Hannover) sind neutrale Ansprechstellen für Betroffene. Die Kontaktdaten werden an geeigneter Stelle veröffentlicht und befinden sich auf der Selbstverpflichtungserklärung.
Aufarbeitung
Gemäß den „Grundsätzen in Fällen sexualisierter Gewalt in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers“ verpflichtet sich die St. Andreas Gemeinde Riede Anschuldigungen und Verdachtsmomenten unverzüglich und konsequent nachzugehen. Dies gilt für aktuelle und zurückliegende Fälle gleichermaßen und geschieht in den im Krisenplan festgelegten Schritten.
Die Vorgehensweise bei der Aufarbeitung im konkreten Fall geschieht in enger Abstimmung mit der Fachstelle Sexualisierte Gewalt in der Landeskirche.
In der Öffentlichkeitsarbeit der St. Andreas Gemeinde Riede, insbesondere im Gemeindebrief und auf der Homepage, wird auf die Fachstelle Sexualisierte Gewalt und die unabhängige, zentrale Anlaufstelle help hingewiesen und die Kontaktdaten genannt. Betroffene oder anderweitig Beteiligte, die sich an Mitarbeitende der St. Andreas Gemeinde Riede wenden, werden auf diese Einrichtungen hingewiesen.
Therapeutische und seelsorgerliche Angebote werden den Betroffenen über die Fachstelle Sexualisierte Gewalt vermittelt.
Betroffenen wird die Möglichkeit eröffnet, sich in die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt einzubringen. Erkenntnisse aus Aufarbeitungsprozessen fließen in die laufende Überarbeitung des Schutzkonzeptes mit ein.
In Zusammenarbeit mit der Fachstelle sexualisierte Gewalt wird für die Aufarbeitung im konkreten Fall ein unabhängiges, externes und multiprofessionelles Team zusammengestellt. Betroffene, die nicht persönlich beteiligt werden wollen oder können, bekommen zumindest ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung dieses Teams.
Öffentlichkeitsarbeit
Das fertige Konzept ist dauerhaft auf der Homepage der Kirchengemeinde/Einrichtung eingestellt.
Riede, 5.3.'24